... kann es für qualifizierte Fachleute unerwartete Härtefälle geben. Neben Schicksalsschlägen wie Krankheit oder Unfall können insbesondere junge Waldfachleute mit Hochschulabschluss durch die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt in vorübergehende oder dauerhafte Notsituationen geraten.
Selbst in einem solchen Notfall ist es jedoch nicht immer einfach, Hilfe zu suchen. Hier sieht die Stiftung «Hilfskasse für für schweizerische Waldfachleute auf Hochschulstufe und deren Familienangehörige» ihre Rolle: als Anlaufstelle und als als aktive Anbieterin direkter Hilfe.
Die Stiftung dient der Unterstützung von in Not geratenen Waldfachleuten mit Hochschulabschluss schweizerischer Nationalität und deren direkten Familienangehörigen. Beiträge können auch zur Vorbeugung von Notlagen gewährt werden.
Die Stiftung wurde 1951 gegründet und steht unter dem Patronat des Schweizerischen Forstvereins (SFV). Der Stiftungsrat setzt sich aus fünf an der ETH diplomierten Forstingenieurinnen oder Forstingenieuren und zwei Partnern oder Partnerinnen von solchen zusammen. Das Stiftungsgut besteht aus freiwilligen Spenden sowie aus weiteren Zuwendungen und den Zinserträgen.
Die Geschäftsstelle des Forstvereins vermittelt Kontakte zu Stiftungsratvertreterinnen und -vertretern in Ihrem Sprachgebiet.
Die Unterstützung der Hilfskasse kann neben «Not infolge von Krankheit, Unfall oder Tod» auch zur Abwendung einer vorhersehbaren Notlage und für Selbsthilfemassnahmen wie Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden.
Auch Arbeitslosigkeit kann zu einer Notlage führen und Beiträge rechtfertigen. Zudem können auch die direkten Angehörigen der Gesuchstellenden die Hilfeleistungen beanspruchen (zum Beispiel Weiterbildung der Partnerin oder des Partners zur übernahme des Erwerbes).
Wer eine Beitragsleistung in Anspruch nehmen möchte, kann mit einem Mitglied des Stiftungsrates Kontakt aufnehmen. Die Unterlagen «Gesuch um Beitragsleistung» können auch direkt bei der Stiftung bestellt werden. Der Stiftungsrat tritt nach Bedarf zusammen und klärt auf Grund einer einheitlichen Grundlage ab - unter Wahrung der vollen Diskretion -, ob und wie Hilfe gewährt werden kann.
Hilfskasse Schweiz. Forstverein Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich, Konto: 3500-6.229572.4,
PC-Konto : 80-151-4.
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