Der Schweizerische Forstverein (SFV) bietet seinen Mitgliedern zwei Arten von Beiträgen für Auslandreisen an: Er kann sie über den Reisefonds de Morsier oder die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) unterstützen.
Der Reisefonds de Morsier geht auf ein Legat von Frank de Morsier aus dem Jahre 1890 zurück. Er wird vom Vorstand des SFV verwaltet. Die Beitragsvergabe ist in einem Reglement grob festgelegt. Das Vermögen von etwa CHF 60'000 erlaubt die Vergabe von jährlich rund CHF 1'500.
| 1. | Ein einzelner Beitrag soll in der Regel mindestens CHF 500 ausmachen und darf CHF 1'500 nicht überschreiten. | ||
| 2. | Die Beiträge werden kompetitiv vergeben. Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt (Art. 3 des Reglementes): | ||
| a. | Grosser Erkenntnisgewinn für den Schweizerischen Forstverein | ||
| b. | Keine oder geringfügige frühere Beitragsgewährung an den/die Gesuchsteller/in | ||
| c. | Realistisches Reisebudget mit Nachweis der übrigen Finanzierungsquellen | ||
| d. | Keine Gesuche anderer Vereinsmitglieder für die gleiche Reise; wenn mehrere Gesuche vorliegen, zählt das bisherige Engagement für den SFV | ||
| 3. | Pro Jahr gibt es zwei Einreichtermine (30.9. und 31.3.). Über fristgerecht eintreffende Gesuche wird innert 6 Wochen entschieden. Trifft ein Gesuch zu einem anderen Zeitpunkt ein, wird es in der Regel erst nach dem nächsten Einreichtermin behandelt. Begründete Ausnahmen sind möglich. | ||
| 4. | Ein Ausschuss, bestehend aus einem Vorstandsmitglied (zurzeit Dr. Peter Brang und dem Geschäftsführer (zurzeit Fredy Nipkow), entscheidet über die Gesuche. Er kann sie bewilligen, teilweise bewilligen oder ablehnen. | ||
| 5. | Antragsteller werden per E-Mail oder schriftlich über den Entscheid orientiert. | ||
| 6. | Gegen Entscheide des Ausschusses kann ein Antragsteller innert 14 Tagen beim Vorstand des SFV rekurrieren. Ein Rekurs muss begründet sein. Der Vorstand entscheidet endgültig ohne weitere Rekursmöglichkeit (Art. 3 des Reglements). | ||
| 7. | Ein Beitrag ist in der Regel an eine Berichterstattung geknüpft, deren Ausmass und Form bei Beitragsgewährung vereinbart wird. Ein Reisebericht soll die gewonnenen Erkenntnisse in knapper Form darstellen. Er wird auf der Homepage des SFV und bei Eignung in der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen veröffentlicht. |
Beschreiben Sie knapp und aussagekräftig den Zweck Ihrer Reise und den geplanten Ablauf. Fügen Sie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung bei. Nennen Sie dabei den aus dem Reisefonds de Morsier bzw. aus SCNAT-Mitteln nachgefragten Beitrag.
Reichen Sie Ihr Gesuch schriftlich und termingerecht bei der Geschäftsstelle des SFV ein.
Beschreiben Sie knapp und aussagekräftig die wesentlichen Erkenntnisse ihrer Reise. Verzichten Sie auf eine genaue Beschreibung des Ablaufs, überlegen Sie sich vielmehr, was die Leser der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen interessiert. Illustrieren Sie Ihren Bericht mit Fotos. Mailen Sie Ihren Bericht im rtf-Format an Peter Brang. Für eine Publikation des Reiseberichts in der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen gelten deren redaktionelle Richtlinien.
Gegründet im Juli 1890 durch Legat des Herrn Frank de Morsier in Genf
In der Absicht, das obgenannte Legat zweckmässig zu verwalten und der Entwicklung der Zeit Rechnung zu tragen, wird das durch die Jahresversammlung des Schweizerischen Forstvereins am 13. September 1953 in Montreux angenommene Reglement aufgehoben und durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:
Also beschlossen an der Jahresversammlung des Schweizerischen Forstvereins am 11. September 1997 in Solothurn.
Diese Studienreisen wurden mit einem Beitrag aus dem Fonds de Morsier des SFV unterstützt.
Wald-Wild-Kurs.
mehr
167. Jahresversammlung des Schweizerischen Forstvereins mit Seminar "Biodiversität im Wald - wohin?".
Information und Anmeldung
VII. Waldökonomisches Seminar.
mehr
Exkursion der Arbeitsgruppe Wald und Wildtiere auf die Alpensüdseite
mehr